Knochen- / Gewebe-Regeneration bei Kieferoperationen/Zahnextraktionen

Infolge von Eingriffen am Kieferknochen (z. B. Weisheitszahn-Operationen) oder von Extraktionen kann es zu Knochendefekten kommen, die entweder zu bleibenden (unästhetischen) Defekten des Kieferkammes führen oder den Erhalt von Nachbarzähnen sehr gefährden. Durch eine Knochen- bzw. Gewebe-Regeneration kann diese Defektbildung vermieden oder wenigstens (erheblich) reduziert werden.

Es wurden zwei Verfahren entwickelt, die in den meisten Fällen gemeinsam angewendet werden. Jedes dieser Verfahren wird im Rahmen der stattfindenden Operation oder Extraktion durchgeführt.

1. Die GTR-Technik oder Gewebe-Regeneration durch Membran-Technik (siehe oben).
Über den Knochendefekt wird unter die Schleimhaut eine Spezialmembran gelegt. Die Membran soll die Schleimhaut daran hindern, in den Defekt zu wachsen, da das Weichgewebe in der Mundhöhle wesentlich schneller wächst als das Knochengewebe. Nach ca. 4-6 Wochen kann die Membran entfernt werden. Dieser Behandlungsschritt entfällt bei resorbierbaren Membranen, die vom umliegenden Gewebe aufgelöst werden.

2. Auffüllen des Defektes mit Knochenersatzmaterial. Nach Säuberung des Defektes (Entfernung von evtl. vorhandenem entzündlichen Gewebe) wird dieser mit Knochenersatzmaterial (z. B. Kalzium-Granulat aufgefüllt. Die Wunde wird vernäht. Im Laufe der Zeit wandelt sich das eingebrachte Material in körpereigenen Knochen um.
Therapie bei
• Weisheitszahn-Operation
• Wurzelspitzen-Resektion
• Implantation
• Zahnextraktion
• Eröffnung der Kieferhöhle

Der Erfolg der (erwünschten) Knochen-Regeneration ist gefährdet durch:
• Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes)
• Rauchen

Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen

Die Behandlungsmaßnahmen zur Knochen-/Gewebe-Regeneration zählen nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten werden deshalb privatberechnet. Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan.