Kieferorthopädische Behandlung – Erfolgreich mit schönen Zähnen

Wer lacht schon gern mit schiefen Zähnen?

Jeder weiß, wie schön es ist, unbeschwert lachen zu können und dabei Zähne zu zeigen. Gerade gewachsene und weiße Zähne tragen ganz sicher einen entscheidenden Teil dazu bei – ein Leben lang. Doch bei über der Hälfte aller Kinder haben Schulzahnärzte Zahn- und Kieferfehlstellungen festgestellt, die durch rechtzeitige kieferorthopädische Behandlung korrigiert werden könnten.
Aber nur ein Teil dieser Kinder begibt sich in eine entsprechende Behandlung – vermutlich wegen des mangelnden Wissens der Eltern über mögliche psychologische und gesundheitliche Probleme, die durch diese Fehlentwicklungen entstehen können. Auch Erwachsene mit «schiefen Zähnen» sind sich meist nicht bewusst, welche gravierenden Störungen und Schäden daraus entstehen können.
Schöne Zähne machen vieles leichter

Schiefgewachsene Zähne und fehlentwickelte Kiefer können schon im Kindesalter zu psychologischen Problemen führen. Wie oft werden Kinder gerade von Altersgenossen wegen ihrer Zähne verlacht? Dies können die Eltern verhindern, indem sie einen Zahnarzt rechtzeitig zu Rate ziehen, wenn Zähne und Kiefer nicht so wachsen, wie sie wachsen sollen. Der Gang zum Zahnarzt ist aber auch aus einem anderen Grund dringend angezeigt: Nicht behandelte Zahn- oder Gebissanomalien lassen vor allem auch gesundheitliche Folgeschäden erwarten.
Mehr Karies und „Parodontose“ …

… bei schiefen Zähnen. Bei normalen, wohlgeformten Zahnbögen stehen korrekte Zähne des Unter- und Oberkiefers in einem bestimmten Bissverhältnis zueinander, damit durch die «Verzahnung» eine einwandfreie Kaufunktion sichergestellt wird. Ist dieses Verhältnis gestört, kommt es zu einer falschen Belastung der Zähne, die oft zu einer frühzeitigen Zahnlockerung, zu Zahnschäden, aber auch zu Kiefergelenkstörungen und -schäden und zu Kopfschmerzen (Migräne) führen kann.
Es ist wissenschaftlich untersucht, dass daraus Wirbelsäulen-Fehlstellungen (während der Wachstumszeit) bzw. -Schäden entstehen. Folge: Haltungsschäden, Konzentrationsstörungen und Lernschwächen.

Gravierend können sich diese Schäden bei Erwachsenen auswirken, wenn die Anpassungsfähigkeit der Gewebe bzw. des Organismus mit zunehmendem Alter unvermeidlich abnimmt.

Vor allem aber können Karies und Zahnfleisch-Entzündungen auftreten; denn durch die Schiefstellung der Zähne bilden sich ideale Schlupfwinkel für Bakterien. Hier entstehen Karies und Zahnfleischentzündungen («Parodontose»), die letztendlich den vorzeitigen Verlust der Zähne bedeuten.

Wiederherstellung der Funktion

Kieferorthopädische Behandlungen sind oft notwendig im Rahmen einer Zahnersatzbehandlung, wenn es vor allem darum geht, gekippte Zähne aufzurichten, Lücken zu schließen oder Zähne in eine funktionell günstigere Stellung zu bringen.
Die «Zahnspange» rückt alles wieder zurecht

Mit der «Zahnspange» allein ist es nicht getan. So müssen oft Kieferfehlentwicklungen z. B. durch begleitende naturheilkundliche Maßnahmen (ganzheitliche Kieferorthopädie) zurückentwickelt bzw. normales Zahn- und Kieferwachstum gesteuert werden. Dabei soll die natürliche Zungen-, Wangen- / Lippen-Muskulatur helfen. So lässt sich schon während der Zeit des Zahnwechsels eine Korrektur erreichen: Falsch durchbrechende Zähne werden eingeordnet, bereits falsch stehende Zähne und Zahngruppen eingereiht und der Zusammenbiss wird durch den Einfluss auf das Kiefergelenk normalisiert.
Was kostet das?

Die Kosten der Behandlung können – je nach Schwere des Falles und Umfang der Behandlung – 1.500 – 4.000 Euro betragen. Das ist ein hoher Betrag, der nur dann gerechtfertigt erscheint, wenn das angestrebte Ziel erreicht wird.
Wie zahlen die Krankenversicherungen?

1. Gesetzliche Krankenkassen

Die kieferorthopädische Behandlung von Kassenpatienten unterliegt bestimmten Richtlinien. Außerdem hat der Gesetzgeber die Behandlung auf das «Ausreichende, Wirtschaftliche und Notwendige» beschränkt (SGB V §12). Behandlungen, die darüber hinausgehen (z. B. Funktionstherapie, Myofunktionelle Therapie), sind keine Kassenleistung. Eine Behandlung jenseits des 18. Lebensjahres ist nur bei schwerer Anomalie (mit chirurgischer Kieferverlagerung) als Kassenbehandlung möglich.
Vor Beginn einer Behandlung muss ein kieferorthopädischer Behandlungsplan erst von der Krankenkasse bzw. einem Gutachter genehmigt werden.
Für die Behandlung werden jedes Vierteljahr (Quartal) Teilrechnungen erstellt, die an den Zahnarzt zu bezahlen sind. Nach Vorlage der Rechnung bei der Krankenkasse erfolgt eine (teilweise) Kostenerstattung durch die Krankenkasse. Die Restkosten bekommt der Patient nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet.
2. Private Krankenversicherung

Die Behandlung unterliegt keiner Einschränkung, soweit sie nicht durch Bestimmungen eines Tarifes eingeschränkt ist.
Der kieferorthopädische Behandlungsplan sollte der Versicherung (und Beihilfestelle) vorgelegt werden, mit der Anfrage, welche Kosten und in welcher Höhe diese übernommen werden. Behandlungsplanung und Liquidation erfolgen nach der Gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ bzw. GOZ) oder nach dem Leistungsverzeichnis des Bundes der naturheilkundlich tätigen Zahnärzte (BNZ).
Siehe dazu auch Privat-Behandlung !
Jedes Vierteljahr werden Teilrechnungen erstellt.
Die Mithilfe der Eltern ist unverzichtbar

Der Erfolg einer kieferorthopädischen Behandlung hängt in entscheidendem Maße von der Mitarbeit des Patienten und der Mitarbeit der Eltern ab.
Der Patient bzw. die Eltern sollten darauf achten, dass die Zahnspange genau nach Anweisungen getragen wird, besonders dann, wenn das Kind die Notwendigkeit noch nicht einsehen kann. Weiterhin ist es notwendig, alle Kontrolltermine strikt einzuhalten. Eltern können als Partner des Zahnarztes viel dazu beitragen, dass sie oder ihr Kind sich der Zähne einmal nicht zu schämen brauchen.